| Veranstaltung: | Antragsentwürfe LAG MF |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Christoph Krieger |
| Status: | Eingereicht |
| Angelegt: | 21.08.2018, 11:52 |
A1: Qualitätsstandards in der Betreuung und Beratung von Geflüchteten
Antragstext
Die Landesarbeitsgemeinschaft Migration und Flucht bittet die Landesregierung
Schleswig-Holstein deshalb um die Umsetzung der folgenden Maßnahmen:
- Ein Personalschlüssel von 1 : 80 in Bezug zu den Bewohner von Unterkünften
und kommunalem Ersatzwohnraum
- Einen Personalschlüssel von 1 : 40 für besonders vulnerabler Personen
(z.B. Opfer von Folter, sexueller Gewalt, religiöser Verfolgung,
Behinderte, Personen mit schweren körperlichen oder psychischen
Erkrankungen, polizeilich bekannten Gewalttätern)
- Die Entwicklung eines Verfahrens zur Identifizierung besonders vulnerabler
Geflüchteten
- Eine Qualitätsrichtlinie für die Beratung und Betreuung in Unterkünften,
die unter anderem folgende Punkte behandelt:- Anzahl und Qualifikation von Berater*innen und Betreuer*innen (z.B.
polizeiliches Führungszeugniss, abgeschlossenes Studium der Sozialen
Arbeit oder gleichwertige Ausbildung) - Anzahl und Qualifikation von Sprach- und Kulturmittler*innen (z.B.
polizeiliches Führungszeugniss, DaF-Test) - Anzahl und Qualifikation von Hausmeistern*innen, Wach- und
Reinigungspersonal, so wie weiterer Hilfsbedienstete (z.B.
polizeiliches Führungszeugniss) - Ggf. Ausnahmen für Bestandspersonal
- regelmäßige Fort- und Weiterbildungen für Berater*innen und
Betreuer*innen (zur umgebenden Trägerlandschaft, um insbesondere bei
Auszug oder spezifischen Bedarfen Verweisberatungen durchführen zu
können, zum Ausländer-, Asylbewerberleistungs-, Sozialhilfe- und
Verwaltungsrecht sowie zu angrenzenden Rechtsbereichen; zu
pädagogische und psychologische Kenntnisse, zu interkulturellen und
soziale Kompetenzen) - Ein verpflichtendes Übergangskonzept der Betreuungsträger welches
eine Anschlussberatung und Betreuung beim Auszug aus den
Unterkünften Sicherstellt. - Aufsicht der Qualitätsrichtlinie durch eine Landesaufsicht
(Regelmäßig stattfindendes Beratungsangebot mit Sprach- und
Kulturmittlern – auch für die dezentrale Unterbringung und
Anwesenheitsübersicht, Einhaltung bau-, gesundheits-, brand- und
unfallrechtlicher Vorschriften) - Beschwerdemanagement für Mitarbeiter und Bewohner von Unterkünften
- Supervisionsangebote für Mitarbeiter und Ehrenamtliche
- Ehrenamtsbetreuung (Personelle Ausstattung erforderlich) und
Mindeststandards für regelmäßige ehrenamtliche Mitarbeit
(polizeiliches Führungszeugnis) - Demokratische Beteiligungsverfahren für Bewohner
- Privat- und Intimsphäre (z.B. keine Unterbringung sich fremder
Personen in Doppelzimmern von mehr als sechs Monaten, Gegen Zugang
von unbefugten gesicherte Unterbringung) - Weitere Punkte sollen in Absprache mit den Betreuungsträgern im Land
abgestimmt werden.
- Anzahl und Qualifikation von Berater*innen und Betreuer*innen (z.B.
Begründung
Bereits im August 2014 hat Pro Asyl die Regelungen zur Unterbringung von Flüchtlingen in Deutschland verglichen und notwendige Handlungsbedarfe bei den Standards der Betreuung und Beratung beschrieben (https://www.proasyl.de/wp-content/uploads/2015/04/Laendervergleich_Unterbringung_2014-09-23_01.pdf#page=3&zoom=auto,-107,274). Schleswig-Holstein hat zwischenzeitlich einige dieser Handlungsbedarfe aufgegriffen und Umgesetzt. Andere Bedarfe fanden nach dem enormen Anstieg des Migrationsdrucks von 2015 keine Berücksichtigung, da beispielsweise dezentrale Unterbringungsmöglichkeiten und geschultes Personal nicht in ausreichender Zahl zu beschaffen war. Mittlerweile sind die Zugangszahlen eklatant gesunken. Es ist daher an der Zeit, die Betreuungsstandards zu überprüfen und anzupassen.
Ein deutlicher Handlungsbedarf besteht beispielsweise hinsichtlich des Personalschlüssels zur Betreuung und Beratung von Asylsuchenden. In Schleswig-Holstein gibt es im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern keinen einheitlichen Betreuungsschlüssel für Asylbewerberunterkünfte. Es bleibt den Kreisen und Kreisfreien Städte selbst überlassen wie viele Geflüchtete durch eine*n Sozialarbeiter*in betreut werden. Auch die Qualitätsstandards der Beratung von Asylsuchenden sind nicht landesweit definiert. Dies führt zu signifikanten Unterschieden in Betretung und Beratung. Die bestimmenden Faktoren sind unter anderem der politische Gestaltungswille der kommunalen Selbstverwaltungen und die Haushaltsverhältnisse in den Regionen. Die Individuelle Zuweisung von Asylsuchenden ähnelt somit einer Lotterie, der angebotenen Integrationspotentiale vor Ort.
Die Landesarbeitsgemeinschaft Migration und Flucht vertritt die Auffassung, dass es deshalb einer Landesweiten Betreuungsrichtlinie Bedarf. Die Aufnahmeverhältnisse haben sich mittlerweile dahingehend entwickelt, dass die Betreuung und Beratung mittlerweile weniger auf die Deckung von Grundbedürfnissen (Unterbringung, Selbstversorgung, Schulanmeldungen) ausgerichtet sein muss, sondern verstärkt auf die Belange besonders Schutzbedürftiger (vulnerabler) Personen wie beispielsweise Folteropfer eingehen muss (vgl. EU-Aufnahmerichtlinie: https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2013:180:0096:0116:DE:PDF). Weiterhin sollte die arbeitsintensive Unterstützung von Personen berücksichtigt werden, die lange in Gemeinschaftsunterküften verbleiben müssen, da vielerorts kein ausreichender Wohnraum zur Verfügung steht oder weil psycho-soziale Belastungen einen Auszug verhindern. Die Bedarfe liegen hier unter anderem im Bereich der Gesundheitsbetreuung, der Beratung zur Wohnungssuche, des Familiennachzuges und der Ausbildungs- und Arbeitsaufnahme.
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